Akupunktur: Welche Behandlung geht auf Kassenkosten?
Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Kosten für eine Akupunktur nur noch bei chronischen Rückenschmerzen oder Knieschmerzen
übernehmen, dieses wurde vom zuständigen Ausschuß, welcher sich aus Ärzten und Kassen zusammensetzt, vor einiger Zeit beschlossen.
Ab dem Jahr 2000 hatte quasi jeder gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, sich im Rahmen zweier bundesweiter Modellstudien
gegen Rückenschmerzen, Knieschmerzen und Kopfschmerzen mit den chinesischen Akupunktur-Nadeln behandeln zu lassen. Die Ergebnisse
dieser Studien mit insgesamt 10.000 Ärzten und mehreren 100.000 Patienten dieser weltweit größten Untersuchung zur
Wirksamkeit der Akupunktur sind mittlerweile ausgewertet und belegen, dass die chinesische Heilmethode nur bei chronischen
Schmerzen in Knie und Rücken bessere Erfolge brachte als die Standardtherapie.