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Welche Naturmedizin zahlen Krankenkassen?
Im März 2005 entschied das Bundessozialgericht, dass gesetzliche Krankenversicherungen Naturheilkunde stärker berücksichtigen
müssen, als dies bisher der Fall war. Jetzt liegt es im Ermessen jeder Kasse, welche Leistungen oder Therpie diese übernehmen
will und welche Leistungen sie ablehnt. Dementsprechened groß sind nun die Unterschiede zwischen den Krankenkassen, daher sollte
man im Vorfeld seine Krankenversicherung um eine Liste der ertstattungsfähigen Therapien und Leistungen bitten. Vor einer
teuren Behandlung sollte unbedingt eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme beantragt werden.
Damit gesetzliche Krankenkassen Leistungen der Naturheilkunde erstatten, muß die Behandlung medizinisch notwendig und
wirtschaftlich angemessen sein. Gezahlt wird aber nur die Behandlung durch einen Arzt mit Kassenzulassung, dieser sollte
eine Zusatzqualifikation für Naturheilverfahren haben. Rechnungen eines Heilpraktikers werden von gesetzlichen Krankenversicherungen
generell nicht übernommen.
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