"Sinn
und Zweck des
Werbeverbots für Ärzte dient dem Schutz der Bevölkerung. Es soll
das Vertrauen der Patienten darauf erhalten, dass der Arzt nicht aus
Gewinnstreben bestimmte Untersuchungen vornimmt, Behandlungen vorsieht
oder Medikamente verordnet. Die ärztliche Berufsausübung soll sich an medizinischen
Notwendigkeiten orientieren und nicht
an ökonomischen Erfolgskriterien. Werberechtliche Vorschriften in der ärztlichen Berufsordnung hat das
Bundesverfassungsgericht daher mit der Maßgabe als verfassungsmäßig
angesehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung
verboten ist. Das Werbeverbot beugt einer
gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufes
vor. ...