Zuzahlungen: Arztbesuche selbst bezahlen

Zuzahlungen, wofür man beim Arzt selber zahlen muss

Arztbesuche und selbst bezahlen ??


Weil die Kasse dafür nicht aufkommt muss der Patient bei fast jedem Arztbesuch für irgend eine Leistung bar bezahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen zwar nach wie vor für alles auf, was medizinisch notwendig ist, bei Leistungen, die über diese Standardbehandlungen hinausgehen, muss der Patient allerdings die Kosten selber tragen. Wer im Besitz einer Chipkarte ist, macht sich in der Regel wenig Gedanken darüber, was seine Behandlung kostet. Deshalb ist Vorsicht geboten.

Die Kasse zahlt zum Beispiel nicht für folgendem Besuch des Augenarztes:

Für eine Vorsorgeuntersuchung zur Erkennung des „grünen Stars" verlangt der Arzt bis zu 20 Euro – bar auf die Hand. Verbraucherschützer und Krankenkassen halten sie unisono nämlich nur dann für erforderlich, wenn der Patient über bestimmte Beschwerden klagt oder besondere Risiken für den Grünen Star bestehen.

Diese und weitere medizinische Leistungen, die Ärzte für sinnvoll halten oder Patienten wünschen, sind in der so genannten Igel-Liste erfasst. Das Stacheltier steht dabei für Individuelle Gesundheitsleistungen.

Weitere Details finden Sie unter:

http://focus.msn.de/finanzen/versicherung/krankenversicherung/vorsorge?page=2

Zuzahlung zu Arztkosten und Medikamenten

Vereinfachte Zuzahlungsregeln
Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten erhoben. Höchstens allerdings zehn Euro, mindestens fünf Euro. Wenn die Kosten unter fünf Euro liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt.

Belastungsgrenzen
Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf zwei Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen.

Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge (pro Kind 3648 Euro) und gegebenenfalls den Freibetrag für den Ehepartner (4347 Euro). Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze. Das heißt ein chronisch kranker Sozialhilfeempfänger zahlt im Jahr rund 36 Euro, ansonsten 72 Euro.

Befreiung für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen befreit.

Bonusregelung
Wer aktiv Vorsorge betreibt und an Präventionsmaßnahmen teilnimmt, kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Das kann beispielsweise eine teilweise Befreiung von den Zuzahlungen oder auch eine Ermäßigung des Beitrags sein. Das gilt auch für Versicherte, die an einem Hausarztsystem, an einem Chronikerprogramm oder an einer integrierten Versorgung teilnehmen.

Zuzahlungsbefreiungen
Ab dem 1. Januar 2004 gelten die alten Befreiungen nicht mehr. Wenn man seine Belastungsgrenze erreicht hat, stellt die jeweilige Kasse für den Rest des Kalenderjahres eine Befreiung aus.

Zuzahlungen
Arztbesuch: Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt.
Überweisungen: Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn der zweite Arztbesuch in das selbe Quartal fällt. Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine, Schutzimpfungen und Schwangerenvorsorge sind davon ausgenommen.

Zehn Euro pro Quartal bedeutet: Wer immer erst zum Hausarzt geht und sich überweisen lässt, muss die Praxisgebühr von zehn Euro nur einmal im Quartal bezahlen, auch wenn verschiedene Arztbesuche notwendig sind.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel und Verbandmittel: Zuzahlung von zehn Prozent des Preises, jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Arzneimittel. Beispiele: Ein Medikament kostet zehn Euro. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf Euro. Ein Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent vom Preis, also 7,50 Euro. Ein Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung ist auf maximal zehn Euro begrenzt.

Heilmittel und häusliche Krankenpflege: Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich zehn Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt).
Beispiel: Wenn auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung zehn Euro für diese Verordnung und zusätzlich zehn Prozent der Massagekosten.

Hilfsmittel: Zuzahlung von zehn Prozent für jedes Hilfsmittel - etwa Hörgerät, Rollstuhl, jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, etwa Windeln bei Inkontinenz: Zuzahlung von zehn Prozent je Verbrauchseinheit, aber maximal zehn Euro pro Monat.

Krankenhaus: Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt dauert neun Tage.

Stationäre Vorsorge und Rehabilitation: Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage.

Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter: Zuzahlung von zehn Euro pro Tag.

Soziotherapie und Haushaltshilfe: Zuzahlung von zehn Prozent pro Tag, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro.

Diese sehr ausführliche Zusammenfassung wurde erstellt vom Sozialverband VdK Deutschland.

(Quelle: www.cystinose-selbsthilfe.de)