Naturmedizin

Welche Naturmedizin zahlen Krankenkassen?


Im März 2005 entschied das Bundessozialgericht, dass gesetzliche Krankenversicherungen Naturheilkunde stärker berücksichtigen müssen, als dies bisher der Fall war. Jetzt liegt es im Ermessen jeder Kasse, welche Leistungen oder Therpie diese übernehmen will und welche Leistungen sie ablehnt. Dementsprechened groß sind nun die Unterschiede zwischen den Krankenkassen, daher sollte man im Vorfeld seine Krankenversicherung um eine Liste der ertstattungsfähigen Therapien und Leistungen bitten. Vor einer teuren Behandlung sollte unbedingt eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme beantragt werden.



Damit gesetzliche Krankenkassen Leistungen der Naturheilkunde erstatten, muß die Behandlung medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen sein. Gezahlt wird aber nur die Behandlung durch einen Arzt mit Kassenzulassung, dieser sollte eine Zusatzqualifikation für Naturheilverfahren haben. Rechnungen eines Heilpraktikers werden von gesetzlichen Krankenversicherungen generell nicht übernommen.