Wie dürfen Ärzte werben?

Damit ein Arzt praktizieren kann, benötigt er Patienten. Ein Arzt darf über seine Webseite werben, dennoch ist bei der Werbung als Arzt nicht alles erlaubt. Wie ein Arzt im Internet auf sich aufmerksam machen darf und was er zu unterlassen hat, zeigt folgender Artikel.

Unterschwellige Werbung

Die beste Werbung ist man immer noch selbst – das gilt erst recht für Ärzte. Eine Webseite, die ansprechend aufgebaut ist, wirkt auf Internetuser besonders attraktiv. Gibt sich jemand die Mühe, häufig gestellte Fragen schon im Vorfeld zu beantworten und sorgt jemand für eine Webseite, auf der man sich auch als Laie einfach zurechtfindet, ist das ein großer Pluspunkt.

Doch wie wird eine Webseite gefunden? Ganz einfach: mithilfe von Suchmaschinenoptimierung. Die Suchmaschinenoptimiert – auch SEO genannt – zielt darauf ab, die Inhalte auf einer Webseite so zu optimieren, dass sie von Google als relevant eingestuft werden, sodass sie bei einer Suchanfrage von Google möglichst weit oben angezeigt wird. Dadurch werden mehr Menschen auf die Seite aufmerksam.

Was ist auf der Webseite erlaubt und was nicht?

Ein Arzt darf auf seiner Webseite nicht behaupten, der „Beste“ auf seinem Gebiet zu sein und auch andere marktschreierische Ausdrucksweisen sind verpönt. Zwar ist die Grenze zur Berufswidrigkeit in dem Fall umstritten, jedoch sollte ein Arzt keine anpreisende oder irreführende Werbung betreiben, zumal es um die Gesundheit von Menschen geht.

Außerdem dürfen Ärzte nicht mit Namen werben, die ihnen nicht zustehen. Eine Einzelpraxis darf sich daher nicht als „Zentrum“ betiteln und Praxen ohne universitären Bezug sind nun einmal kein „Institut“. Außerdem darf sich beispielsweise ein Allgemeinmediziner nicht als „Männerarzt“ bezeichnen, da die Verwechslung zu einem Facharzt bestehen könnte.

Auch das Hervorheben von Preisen ist untersagt. Begriffe wie „Countdown“, „jetzt zuschlagen“ oder „Deal“ sind für die Webseite einer Arztpraxis unangebracht. Der Grund: Durch die Hervorhebung des Preises kann davon abgelenkt werden, wie wichtig die Behandlung für die Gesundheit ist und wie Komplex ein Eingriff sein könnte. Ganz zu schweigen von eventuellen Nebenwirkungen.

Wie steht es mit dem Vergleich mit anderen Ärzten? Auch das gilt es zu unterlassen. Andere Ärzte dürfen namentlich nicht genannt werden, erst recht nicht, wenn es sich um einen Vergleich handelt. Ebenso darf nicht mit Behandlungsmethoden geworben werden, deren Wirkungsweise nicht bestätigt ist.

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